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Hauptabteilung Innere Medizin/ Fachbereich Kardiologie
Hauptabteilung Innere Medizin/ Fachbereich Kardiologie
Weiterbildungsermächtigungen
Unsere leitenden Ärzte verfügen über die
volle Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin
in der stationären Basisweiterbildung
des Gebietes Innere Medizin und Allgemeinmedizin
36 Monate (volle Weiterbildungsermächtigung)
Facharzt für Innere Medizin
24 Monate (volle Weiterbildungsermächtigung)
Unsere leitende Ärzte verfügen über
die volle Weiterbildung Kardiologie
36 Monate (= volle) Weiterbildung zum
Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung
für die Ärzte Bayerns vom 24.04.2004 (WO 2004)
24 Monate (= volle) Weiterbildungsbefugnis im
Schwerpunkt Kardiologie
auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung
vom 01.10.1993 (WO 1993)
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