Wahlleistungen
In der Kreisklinik Wertingen hat grundsätzlich jede/r PatientIn die Möglichkeit, unsere Wahlleistungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Wahlleistungszuschläge werden, je nach dem von Ihnen mit der Versicherung abgeschlossenen Tarif, von Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung übernommen. Falls solch eine Versicherung nicht besteht, erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Wir gestalten Ihren Klinikaufenthalt persönlich und individuell, um Ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, dass Sie sich wohlfühlen und schnellstmöglich wieder genesen. Daher haben wir für Sie ein attraktives Wahlleistungspaket geschnürt, zu dem die Ärztlichen Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung) und Nichtärztliche Wahlleistungen (eine komfortable Unterbringung mit zahlreichen Komfort- und Serviceleistungen) zählen.
Ärztliche Wahlleistung
In der Kreisklinik Wertingen erhalten Sie die exklusive und persönliche medizinische Behandlung und Betreuung in allen an Ihrer Behandlung beteiligten Fachabteilungen durch den jeweiligen Chefarzt oder dessen Stellvertreter. Sie erhalten anschließend über die ärztlichen Leistungen gesondert eine Rechnung nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) von Ihrem behandelnden Arzt. Die Höhe der Rechnung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungen und Art Ihrer Behandlung. Hierzu zählen auch alle begleitenden Arztleistungen wie beispielsweise die der Anästhesie oder Laboruntersuchungen. Diese Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Nichtärztliche Wahlleistungen
Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen Ihrer Unterbringung ein Zimmer mit Komfortausstattung mit einer Vielzahl an Service- und Zusatzleistungen.
- Unterbringung im Komfort-Einbettzimmer
- Unterbringung im Komfort-Zweibettzimmer
- Unterbringung/Verpflegung einer Begleitperson
Weitere Informationen zu unserem umfangreichen Komfort- und Serviceangebot finden Sie in unserem Flyer „Wahlleistungen“.
Die allgemeine Krankenhausleistung beinhaltet in unserem Haus die Unterbringung in einem Dreibett-Zimmer, soweit nicht aus medizinischen Gründen eine anderweitige Unterbringung geboten ist. Sie können auch im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit erhöhtem Komfort und speziellen Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden allerdings nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Hierfür wird Ihnen ein Zuschlag in Rechnung gestellt. Bedingungen und Preise erläutern wir Ihnen gerne, bitte fragen Sie unsere MitarbeiterInnen der Patientenaufnahme. Nicht zuletzt können wir Ihnen als weiteres Angebot die Unterkunft einer Begleitperson mit oder ohne Verpflegung anbieten.
Weitere Informationen über unsere Angebote erhalten Sie von unseren MitarbeiterInnen der Patientenaufnahme.
Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie weitere Auskünfte? Wir stehen Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite.