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Unser Service für Sie

Sozialdienst

Bei einem Krankenhausaufenthalt können sich Fragestellungen ergeben, bei denen wir unseren Patient:innen und deren Angehörigen Rat und Hilfe anbieten: Persönliche Beratung & Information über vielfältige institutionelle und sozialrechtliche Möglichkeiten und Hilfestellung, insbesondere bei nachsorgender Hilfe und Pflege.

Bei einem Krankenhausaufenthalt können sich Fragestellungen ergeben, bei denen wir unseren Patient:innen und deren Angehörigen Rat und Hilfe anbieten: Persönliche Beratung & Information über vielfältige institutionelle und sozialrechtliche Möglichkeiten und Hilfestellung, insbesondere bei nachsorgender Hilfe und Pflege.

Speziell in folgenden Bereichen können Sie mit unserer Hilfe rechnen:

  • Beratung & Vermittlung ambulanter hauswirtschaftlicher und pflegerischer Hilfen, z.B. häuslichen Hilfen/Haushaltshilfen, Pflegehilfsmitteln, Hausnotruf, Essen auf Rädern usw. sowie Hilfe bei der Suche/Vermittlung stationärer Einrichtungen (Kurzzeitpflegeplatz, Dauerpflegeplatz sowie Hospizberatung und Unterstützung bei der Unterbringung)
  • Einleitung von indikationsspezifischen Rehabilitationsmaßnahmen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
  • Organisation und Koordination von häuslicher Weiterversorgung, einschließlich Antragstellung gemäß Richtlinien und Gesetzgebung
  • Information/Hilfestellung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht usw.
    Information über ehrenamtliche/ nachbarschaftliche und ergänzende Hilfen
  • Beratung zu Fragestellungen hinsichtlich Pflegeversicherung und Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen aus der Pflegeversicherung sowie ggf. Hilfestellung bei Beantragung
  • Beratung und ggf. Einleitung von Betreuungsverfahren
  • Antragstellung zu Eilverfahren bei Pflegestufen

Dies geschieht vertraulich oder auch in Zusammenarbeit mit:

  • Den behandelnden Ärzt:innen der Klinik, dem Pflegepersonal und den Therapeuten und Mitarbeitern des Zentralen Case Managements
  • Den zuständigen Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen
  • Der/m zuständigen Hausarzt/Hausärztin
    Den ambulanten Pflegediensten
  • Den stationären Alten-, Pflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospiz
  • Den Sanitätshäusern & den Rehabilitations-Kliniken
  • Den zuständigen Sozialämtern und Behörden
  • Den allen in Frage kommenden Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
»Wir möchten uns um Sie kümmern, ohne Sie verändern zu wollen, Sie wertschätzen, ohne Sie zu bewerten, Sie informieren, ohne Sie zu belehren, zu Ihnen kommen, ohne uns aufzudrängen, von Ihnen Abschied nehmen, ohne Wesentliches versäumt zu haben. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.«

Anprechpartner:innen in
Dillingen

Sozialdienst
Kreisklinik St. Elisabeth

Dominik Wiedenmann
Sibylle Schäfer
Kathrin Baier

Tel.: 09071 57 8273
Fax: 09071 57 96 298

Sprechzeiten

(Büro im Erdgeschoss, Station 2 / Zimmer 0-062)

Montag bis Freitag:
09.00 Uhr – 11.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Anprechpartner:innen in
Wertingen

Sozialdienst
Kreisklinik Wertingen

Dominik Wiedenmann
Anja Langenbucher-Kapfer
Petra Höß

Tel.: 08272 998 36
Fax: 08272 998 144

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
9.00 – 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Entlassmanagement

Ein optimales und koordiniertes Entlassmanagement beginnt in den Kreiskliniken schon bei der Aufnahme, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Denn wir sehen es als unsere Aufgabe, in Ihrem Interesse und nach gesetzlichem Auftrag (Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V), Sie hin zur Entlassung nicht alleine zu lassen und Sie bei der Übergangsphase nach Ihrer Entlassung bestmöglich und sicher wie möglich zu unterstützen. Dies beinhaltet die Planung, Koordination und Organisation der Entlassung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen, sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Situation. Unser Ziel: eine qualifizierte Entlassorganisation im Sinne einer optimalen Patientenversorgung.

Was Sie erwartet:

Bereits bei der Aufnahme werden Sie mit dem gesetzlich vorgeschrieben Formblatt über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines individuellen Entlassmanagements informiert.

Sobald erkennbar ist, dass sich Ihr stationärer Aufenthalt dem Ende neigt, wird von einem fachübergreifenden Team bestehend aus Ärzten, Pflegekräften sowie ggf. Sozialdienstmitarbeiter und Physiotherapeuten ein Entlassplan erstellt und geprüft, ob wir Sie beim Übergang aus der stationären Versorgung weiter unterstützen können. Wird ein individueller Bedarf festgestellt, werden wir Sie darüber informieren. Ihr schriftliches Einverständnis vorausgesetzt können wir Ihnen zum Beispiel bei folgenden Themen behilflich sein:

Planung des Übergangs vom stationären Krankenhausaufenthalt in weiterführende Nachsorgeeinrichtung oder nach Hause:

Unsere Mitarbeiter:innen des Sozialdienstes informieren und beraten Sie gerne.

Anschlussheilbehandlung (sogenannte „AHB“, umgangssprachlich auch „Reha“ genannt)

  • Klärung der Kostenträger
  • Klinikauswahl und Terminkoordination
  • Antragstellung

Häusliche Pflege

  • Beratung zur Versorgung mit Hilfsmitteln (Pflegebett, Rollator, etc.)
  • Informationen über Hilfsdienste (z.B. Sozialstation, Essen auf Rädern, Selbsthilfegruppen)
  • Informationen zur Verordnung häuslicher Krankenpflege

Unterbringung in Kurzzeitpflege-Einrichtung oder Pflegeheim

  • Information zur Finanzierung
  • Antragsstellung bei Pflegeversicherung
  • Hilfestellung bei der Pflegeplatzsuche

Psychosoziale Probleme und Suchtprobleme

  • Beratung und Vermittlung in weiterbehandelnde Einrichtungen

Erstellung von Verordnungen / Rezepten

Bei Entlassungen am Wochenende ist es möglich, dass wir Ihnen benötigte Medikamente zur Überbrückung der Wochenendtage mitgeben können. Darüber hinaus können bei Bedarf folgende Verordnungen erstellt werden. Für Krankenhäuser gilt hierbei ein strenger gesetzlicher Rahmen:
  • Bescheinigung über Dauer des stationären Krankenhausaufenthaltes
  • Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit Bescheinigung (für die maximale Dauer von 7 Tagen)
  • Ausstellung über Verordnungen für Heil- und Hilfsmittel (gültig maximal 7 Tage)
  • Ausstellung für Rezepte (Gültigkeit max. 3 Werktage, kleinste Packungsgröße/N1) – bitte informieren Sie sich vorab über etwaige Zuzahlungen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
  • Verordnung über häusliche Krankenpflege (abhängig von der Genehmigung der Krankenkasse)
  • Ausstellung eines Transportscheines falls eine Verlegung / Entlassung mit einem Krankenfahrdienst geplant ist.

Entlassbrief

Für Ihren Hausarzt/Facharzt erhalten Sie einen Entlassungsbrief, der neben der Diagnose und durchgeführten Therapie auch Vorschläge zur weiteren Behandlung und den Medikamentenplan enthält sowie Informationen zum Ansprechpartner der Klinik (Name des behandelnden Krankenhausarztes sowie Telefonnummer bei Rückfragen). Als Patient erhalten Sie ebenfalls den Medikamentenplan sowie weitere Informationen/Hinweise zu Ihrer Behandlung. Bitte suchen Sie Ihren Hausarzt/Facharzt, wenn nicht anders besprochen, baldmöglichst nach der Entlassung auf. Von ihm erhalten Sie auch ein Rezept für weiterhin benötigte Medikamente oder Verordnungen.

Entlassungstag

Sofern nichts anderes festgelegt wurde, lassen Sie sich am Entlassungstag zur besprochenen Uhrzeit von einem Angehörigen abholen. Sofern sich aus dem Entlassgespräch noch offene Fragen ergeben haben, kontaktieren Sie bitte das Pflegepersonal oder den Stationsarzt.

Entlassungscheckliste

  • Abschlussgespräch mit dem Stationsarzt/behandelnden Arzt?
  • Entlassungsbrief?
  • Angehörige informiert?
  • Telefon abgemeldet?
  • Alles eingepackt – nichts vergessen?

Klinikseelsorge

Die Gottesdienste werden auch über die Radioanlage in die Zimmer übertragen. Auf Wunsch wird Ihnen die Krankenkommunion während des Gottesdienstes auf das Zimmer gebracht. Sie können auch mit dem Rollstuhl oder Bett zur Kapelle gefahren werden.

Gottesdienste

Die Krankenhauskapelle ist ein Ort der Stille und des Gebetes und ist Tag und Nacht für Sie geöffnet. In unserer Krankenhauskapelle finden regelmäßig Gottesdienste statt.

Die Angehörigen verstorbener Patienten werden in regelmäßigen Abständen persönlich zu einem besonders gestalteten Gedenkgottesdienst eingeladen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Faltblatt der Krankenhausseelsorge.

Arbeitskreis Ethik

Am Krankenhaus ist ein Arbeitskreis Ethik eingerichtet. Vor allem am Ende des Lebens, aber auch in anderen Situationen ergeben sich manchmal schwierige medizinisch-ethische Fragen, auf die der Arbeitskreis eine Antwort sucht.

Was Sie erwartet:

Gemeinsam mit der Seelsorge bemühen sich Ärzte, Pflegekräfte und der Sozialdienst um verantwortungsvolle und gute Entscheidungen. Die Selbstbestimmung des Patienten und sein Wohl sind leitende Maßstäbe. Hilfestellung bietet auch die vom Bayer. Staatsministerium der Justiz herausgegebenen Patientenverfügungen, die man im Buchhandel kaufen oder im Internet herunterladen kann (www.justiz.bayern.de – Bürgerservice/ Broschüren – Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter).
Auf Wunsch werden Patienten und Angehörige beraten.

Ihr Team der Klinikseelsorge

Seelsorge Dillingen

Maria-Anna Immerz

Tel.: 09071 57 8050
klinikseelsorge-dillingen@khdw.de 

Seelsorge Wertingen

Michael Hahn

Tel.: 08272 2053
klinikseelsorge-wertingen@khdw.de 

Notfallnummern

Informationen für den Notfall

Befinden Sie sich in einer außergewöhnlichen oder lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt unter der

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahmen der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH

Unsere interdisziplinär geführten Notaufnahmen der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH sind modern ausgestattete, zentrale Einrichtungen. Rund um die Uhr stehen wir Ihnen an 365 Tagen ärztlich und pflegerisch zur Seite, um Ihnen im Notfall schnell, adäquat und nach individuellem Behandlungskonzept zu helfen.

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme Kreisklinik St. Elisabeth, Dillingen

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme Kreisklinik Wertingen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (24h)

Giftnotruf (24h)