MENÜ
Start - Über uns - Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren sowie Verletzungen zu beenden.

Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH mit ihren Tochtergesellschaften bekennt sich zu dieser Gesetzgebung und betrachtet die damit verbundenen Pflichten als zentrales Element. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer KHDW Grundsatzerklärung.

Hinweisgebermeldeformular

Personen, die der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH Verstöße gegen das Unionsrecht melden, haben entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. „EU-Whistleblowing-Richtlinie“) Anspruch auf Schutz, sofern sie hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen über Verstöße zum Zeitpunkt der Meldung der Wahrheit entsprechen und dass sie in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen.

Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne unser Formular: Hinweisgebermeldeformular 

Notfallnummern

Informationen für den Notfall

Befinden Sie sich in einer außergewöhnlichen oder lebensbedrohlichen Notfallsituation, wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt unter der

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahmen der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH

Unsere interdisziplinär geführten Notaufnahmen der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH sind modern ausgestattete, zentrale Einrichtungen. Rund um die Uhr stehen wir Ihnen an 365 Tagen ärztlich und pflegerisch zur Seite, um Ihnen im Notfall schnell, adäquat und nach individuellem Behandlungskonzept zu helfen.

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme Kreisklinik St. Elisabeth, Dillingen

Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme Kreisklinik Wertingen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (24h)

Giftnotruf (24h)